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4. August 2015 2 04 /08 /August /2015 17:03

Lächerliches Vorgehen gegen Rienecker.

Nach über 17 (!) Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Hygieneverstoßes vom 25.02.2014 im Eingangswirtshaus am Fränkischen Freilandmuseum. Wie längst bekannt, wurde bei einer Hygienekontrolle während der Winterpause verdorbenes Fleisch in einer Kiste festgestellt. Bei einer Nachkontrolle am nächsten Tag wurde festgestellt, dass der Mangel behoben war. Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 200 € wurde bezahlt. Das Landratsamt NEA verkündete damals, dass dieser festgestellte Verstoß eine kaum beachtenswerte Kleinigkeit sei. Um so verwunderter muss man jetzt sein, dass nach so langer Zeit von der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde. Öffentliches Interesse kann nach so langer Zeit nicht mehr vorliegen, so dass davon ausgegangen werden muss, dass eine Anzeige vorliegt.

Genau dasselbe Kontrollergebnis vom 25.02.2014 hatte der Bezirkstagsvorsitzende Bartsch benützt, um im Dezember 2014 die sich abzeichnende Vergabe nach der Neuausschreibung an die Familie Rienecker in letzter Minute zu verhindern. Bartsch hatte sich die Information offensichtlich illegal unter Umgehung des vorgeschriebenen Datenschutzes beim LRA NEA besorgt, oder zugespielt bekommen. Dem Bezirk und damit dem Steuerzahler ist durch fehlende Pachteinnahmen ein Schaden von weit über 100.000 € entstanden.

Dass diese Ermittlungen durch eine Anzeige der Verwaltung des Bezirkes, oder aus dem Bezirkstag ausgelöst wurde, kann (derzeit) nicht bestätigt werden. Jeder Blogleser kann zwei und zwei zusammenzählen und wird sich seine Gedanken machen. Eine Anzeige aus dem Landratsamt NEA ist unwahrscheinlich, nachdem man den Vorgang als Lappalie dargestellt hatte. Es scheint so zu sein, dass man Rienecker wohl gelinkt hat, als man mit ihm bei einer Besprechung im Landratsamt in Anwesenheit des Landrates Weiß und der zuständigen Sachbearbeiter Stillschweigen zu den Vorgängen vereinbart hatte. Es ist zu hoffen, dass Rienecker endlich aus der Deckung kommt und einen saftigen Schadensersatzprozess führt.

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12. Juni 2015 5 12 /06 /Juni /2015 19:27

Klage der Familie Rienecker hatte nur teilweise Erfolg.

Die Familie Rienecker hatte vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen die Herausgabe von Informationen zu lebensmittelrechtlichen Kontrollen in ihrem bis Ende 2014 gepachteten Wirtshaus im Freilandmuseum geklagt.

Nach einer Stunde war alles vorbei, man einigte sich darauf, dass die Informationen zu den lebensmittelrechtlichen Kontrollen der letzten 5 Jahre im Eingangswirtshaus des Fränkischen Freilandmuseums den Antragstellern übermittelt werden. Dies wird aufgrund der Absprache nicht direkt durch das Landratsamt NEA erfolgen, sondern durch die Anwälte der Familie Rienecker. Hier können dann auch Erklärungen und Erläuterungen beigefügt werden.

Es gab insgesamt vier Antragsteller: Der Bezirk Mittelfranken, Kurt Güner von der Fränkischen Landeszeitung, Ronald Reichenberg als Bezirks-und Kreisrat, sowie Richard Müller. Alle vier Antragsteller werden die Auskünfte in den nächsten Wochen erhalten.

Jeder Bürger kann nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Auskünfte über Kontrollergebnisse bei lebensmittelverarbeitenden Betrieben - wie z. B. auch bei Gastronomiebetrieben - verlangen. Diese Auskünfte müssen bei der zuständigen Stelle am Landratsamt beantragt werden, die Auskünfte sind kostenlos.

Offensichtlich hatte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes, Dr. Jürgen Stadler, wesentliches verpennt. Laut WZ vom 11. Juni 2015 war dem Gericht bisher noch nicht bekannt, dass eine illegal unter Umgehung des Datenschutzes an den Bezirk Mittelfranken gegebene Information über eine lebensmittelrechtliche Kontrolle vom 24.02.2014 letzlich entscheidend die Vergabe der ersten Auschreibung zu Ungunsten der Familie Rienecker beeinflusst hatte. Zitat Peter Daniel Forster, CSU: " Das war für uns der ausschlaggebende Punkt, zu sagen, das geht so nicht." Diese Information war in allerletzter Minute vom Bezirkstagsvorsitzenden Bartsch als Notbremse aus der Tasche gezogen worden, um die sich abzeichnende Vergabe an die Familie Rienecker zu verhindern. Man gab der Familie Rienecker bewusst keine Möglichkeit, zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen.

Weder die "Sieger" der ersten Ausschreibung, noch die jetzigen neuen Pächter, wurden nach Ergebnissen von Hygieneüberprüfungen in ihren bisherigen Betrieben befragt.

 

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26. Mai 2015 2 26 /05 /Mai /2015 20:04

Ab 14 Uhr gabs keine Bratwürste mehr.

Am Pfingstmontag war Mühlentag im Fränkischen Freilandmuseum. Die nach dem skandalösen Rauswurf der bisherigen Pächterfamilie Rienecker eingesprungene Kammerspiele GbR aus Ansbach erklärte sich bereit, für eine Übergangszeit bis Ende Juli wenigstens den Biergarten zu betreiben. Ab August soll dann der neue Pächter des Eingangswirtshauses die Bewirtung auch des Biergartens übernehmen.

Die jetzigen Biergartenbetreiber sind bei anderen von ihnen betriebenen Biergärten eher gleichmäßige Besucherzahlen gewohnt und hatten offenbar den Besucheransturm an Pfingsten weit unterschätzt, um 14 Uhr war bereits keine Bratwurst mehr zu bekommen. Hier zeigt sich eindeutig, wie wichtig die vom Vorpächter Rienecker betriebene und vom Bezirk vielgeschmähte Wurstküche war. Wo soll man in Bad Windsheim an einem Feiertag nachmittags spontan mehrere Hundert Grillbratwürste auftreiben? Offensichtlich hatte man es versäumt, sich beim Geschäftsführer des Museums die Besucherzahlen des Vorjahres geben zu lassen.

Das sich abzeichnende Fiasko wird bereits jetzt immer größer. Wenn ein neuer Pächter erst Anfang August antritt, ist das Jahr zum Großteil gelaufen. Ich hoffe, dass es für dieses jämmerliche Vorgehen des Bezirkes Mittelfranken auch politische Konsequenzen gibt. Eigentlich sollen ja Politiker Schaden abwenden und Nutzen für die Bürger mehren, hier im FFM passiert aber genau das Gegenteil und das auch noch vorsätzlich.

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8. Mai 2015 5 08 /05 /Mai /2015 11:38

Kammerspieler verursachen Fehlalarm im Wirtshaus.

Was beim bisherigen Pächter des Eingangswirtshauses im Fränkischen Freilandmuseum mehrmals vorkam, ist jetzt auch bei den momentanen Biergartenbetreibern, der Ansbacher Kammerspiele GbR, passiert. Ein Rauchmelder in der Wurstküche löste Alarm aus und die Bad Windsheimer Feuerwehr musste ausrücken und war zur Stelle. Die vormalige Pächterfamilie Rienecker hatte mehrmals eine Kalibrierung und Neueinstellung der Rauchmelder gefordert, FFM- Geschäftsführer Müller lehnte jedes Mal ab und schaltete die Anlage lediglich nach einem Fehlalarm wieder scharf. Die derzeitigen Übergangsbetreiber dürfen jetzt den betreffenden Rauchmelder vorübergehend mit einem Tuch abhängen.

Gestern, am 7.Mai, wurde vom Bezirkstag der neue Pächter ausgewählt. Man hat aus den Fehlern der ersten Vergabe gelernt und will den Namen erst bekannt geben, wenn der Pachtvertrag unterzeichnet ist. Der erfolgreiche Bewerber der ersten Ausschreibung hatte wieder zurück gezogen, nachdem er feststellen musste, dass er das nötige Personal nicht zusammen bekommen würde. Nach derzeitigem Plan soll das Wirtshaus erst am 1. August wieder eröffnet werden, falls nicht neue Schwierigkeiten auftreten. Der Verlust an Pachteinnahmen wird erheblich sein.

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17. April 2015 5 17 /04 /April /2015 18:00

Dornröschen lässt grüßen.

Bereits am Freitag (10.04) vergangener Woche veröffentlichte die Fränkische Landeszeitung einen Artikel über das gerichtliche Vorgehen der ehemaligen Pächterin des Eingangswirtshauses im Freilandmuseum. Die ehemalige Pächterin geht gerichtlich gegen eine Veröffentlichung von Hygiene- Überprüfungsergebnisssen ihres damaligen Wirtshauses vor. Die FLZ hatte eine nach dem Verbraucherinformationsgesetz mögliche Anfrage an das Landratsamt gestellt. Fast zeitgleich wurden in der FLZ auch mehrere Leserbriefe abgedruckt. Das Thema ist also immer noch heiß und interessiert auch sehr viele Bad Windsheimer Zeitungsleser.

Auch jetzt, als die Insolvenz der Pächterin des zweiten Wirtshauses bekannt wurde, war das der WZ nicht einmal eine Randnotiz wert. Man druckt lieber alten Käse von vor 25 Jahren ab, um die Seiten voll zu kriegen. Offensichtlich gibt es auch kein Netzwerk der WZ- Mitarbeiter, wie sonst sollte man es denn erklären, dass man von wichtigen Vorkommnissen entweder garnicht, oder nur verspätet Kenntnis bekommt.

Man würde sich auch von der Windsheimer Zeitung mal ein investigatives Vorgehen wünschen, aber anscheinend schielt man dort immer erst nach möglichen Verlusten bei Anzeigenkunden. Vielleicht scheut man auch die Arbeit für aufwändige Recherchen. Alle ca. vier Wochen mal ein Kommentar ist einfach zu wenig. Man verdient sich die weit verbreitete Bezeichnung "Käsbleedla" immer wieder aufs Neue.

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16. April 2015 4 16 /04 /April /2015 19:49

Dann warens nur noch zwei .....

Anzeichen gab es schon länger, jetzt ist es so weit. Zitat aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen: "In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jeanette Maria Röder, Schellenfeld 5 a, 91438 Bad Windsheim Geschäftszweig (Beschäftigung): Gasthaus, wurde am 14.04.2015 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen angeordnet".

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl (Bad Windsheim eingeben)

Damit ist es möglich bis wahrscheinlich, dass der Bezirk Mittelfranken einen weiteren neuen Pächter suchen muss. Bekanntlich wurde bisher noch kein Ersatz für die geschasste Pächterfamilie Rienecker gefunden, die das Eingangswirtshaus seit langem gepachtet hatte. Die Krise verschärft sich weiter. Es bleiben dann vorläufig die beiden bisher eher schlecht frequentierten Wirtshäuser am Holzmarkt und Weinbergshof übrig.

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Ergänzung 17.04.2015: Pächter ist hier Jürgen Strauß, der Eigentümer der Bürgerbräu. Strauß betreibt die kleine Kommunbrauerei und hat das angebaute Wirtshaus an Frau Röder unterverpachtet. Damit laufen die Pachtzahlungen an den Bezirk weiter, wenn nicht eine Umsatzpacht, - wie vom Bezirk für das Eingangswirtshaus gewünscht -, vereinbart wurde.

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12. April 2015 7 12 /04 /April /2015 18:42

Pächter- Rausschmiss wird zur Schlammschlacht.

Laut Verbraucherinformationsgesetz kann jeder Bürger bei der zuständigen Stelle im Landratsamt Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen von Gaststätten verlangen. Insider wollen wissen, dass aus Kreisen des Bezirkstages und der Bezirksverwaltung ein Tipp an die Fränkische Landeszeitung erging, man solle doch mal beim Landratsamt eine Nachfrage über den Hygienestatus des Wirtshauses im Freilandmuseum starten. Bezirkstag und Bezirksverwaltung befinden sich immer noch im Erklärungsnotstand, weil man der Allgemeinheit bisher noch keine plausiblen und nachvollziehbaren Gründe für die Ausbootung der sehr beliebten Pächterfamilie Rienecker benennen konnte. Man ist offensichtlich für jedes im Nachhinein nachzuschiebende "Argument" dankbar.

Unverständlich bleibt aber auch nach weiteren "Argumenten", wieso man bis zuletzt auch seitens der Prominenz bei Rieneckers gepflegt speiste und seine mitgebrachten Gäste bewirten ließ. In der letzten Woche waren in der FLZ wieder mehrere Leserbriefe zu diesem Thema abgedruckt. Sehr bemerkenswert ist dabei, dass sich das prominente CSU- Mitglied Susanne Lang aus Ergersheim stark engagiert.

Das Landratsamt muss vor Veröffentlichung der Hygiene- Überprüfungsergebnisse den jeweiligen Gastronomiebetrieb informieren. Dieser kann die Veröffentlichung dann nur noch gerichtlich verhindern. Genau das hat die bisherige Pächterin getan, indem sie Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach einreichte. Das VG hat den am LRA für die Lebensmittelüberwachungen zuständigen Beamten Richard Höfler gebeten, eine Veröffentlichung vorläufig zurückzustellen.

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14. Februar 2015 6 14 /02 /Februar /2015 20:49

Öffentliche Entschuldigung ist erforderlich.

Vom Landratsamt NEA wurden geschäftsschädigende Behauptungen zu einer angeblichen Tierfutterproduktion über die Pächterfamilie des Wirtshauses im Freilandmuseum in die Welt gesetzt. Es reicht nicht, wenn dann am nächsten Tag in der Presse nur eine Korrektur zu lesen ist. Landrat Weiß sollte sich in einer Pressekonferenz zusammen mit seinen Mitarbeitern Höfler und Kahler der Öffentlichkeit stellen und sich bei der Familie Rienecker entschuldigen.

Obwohl dem Bezirkstagspräsidenten Bartsch diese einzige Hygiene- Beanstandung innerhalb von 30 Jahren vom Februar 2014 mit dem lächerlichen Bußgeld von 200 € längst bekannt war, lud er danach noch mehrfach Gäste in genau dieses Wirtshaus ein, unter anderem seine Kollegen aus ganz Bayern. Auch (Ernährungs !) - Bundesminister Schmidt war mit seinen ausländischen Ministerkollegen anlässlich der Osingverlosung noch im Oktober im Wirtshaus, ohne dass jemand gesundheitliche Schäden davon trug. Im Dezember war dann für Herrn Bartsch genau dieses Bußgeld vom Februar ein wesentlicher Grund, die Familie Rienecker bei der Neuausschreibung nicht mehr zu berücksichtigen. Der Bezirkstag sollte sein unverständliches und museumsschädigendes Verhalten überdenken.

Richard Müller Berolzheim

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29. Januar 2015 4 29 /01 /Januar /2015 10:25

Inkompetenz gefährdet Fortführung der Erfolgsgeschichte

Von Anfang an erwies sich der Bezirk Mittelfranken als ein ganz und gar herausragender Experte in Sachen Gastronomie. Oder anders ausgedrückt, in Menge und Qualität ist diese Kompetenz im Bezirk Mittelfranken gottgleich!

Beispiel gefällig? Die Gastronomie im Fränkischen Freilandmuseum Bad Windsheim. Da nämlich errichtete man im Eingangsgebäude, - dem ehemaligen Wirtshaus aus Oberampfrach - , eine Gastronomie ein. In den ersten Jahrzehnten existierte daneben noch eine zweite, genau am anderen Ende des Museums, namens Weinbergshof. Und weil man so überaus kompetent ist, bezeichnete man das Thema Wirtshaus am Freilandmuseum als Brotzeitstube und stattete es auch gleich so aus, nämlich mit einer stinkeinfachen 2,90m Einbauküche, das musste reichen. Hätte das einer ernstgenommen, wäre daraus nie etwas daraus geworden, aber die Superkompetenzler vom Bezirk hatten jenes Glück, das von alters her nur den dümmsten (Kartoffel-) Bauern zugesprochen wird. Sie erwischten einen Pächter, der das mit der Brotzeitstube einfach keine Sekunde lang zur Kenntnis nahm, und einfach vorwärts machte und machte und machte; Die Familie Rienecker!

Das erfolgreiche Geschäftsprinzip: Leistungsbereitschaft, Innovationskraft, Elan und Schwung, Wertschätzung der Gäste und Kontinuität, bei gleichzeitiger tiefer Erdung in der fränkischen Wirklichkeit. So ist etwas draus geworden, aus der von den Bezirksprofis ins Auge gefassten Brotzeitstube: ein äußerst erfolgreicher Gastronomiebetrieb, der nicht nur notwendiges Anhängsel des Museums war, sondern in und neben dem Museum ein Erfolgsmodell wurde, von dem das Museum profitierte wie kein anderes – bundesweit! Durch die Leistung dieser Wirtsfamilie und ihrer sehr stabilen Belegschaft ergab sich für das Fränkische Freilandmuseum Bad Windsheim ein zusätzliches Marktpotential, das nicht zu unterschätzen ist.

Deshalb haben die Profis weitergedacht, sie haben noch zwei weitere Gaststätten für das Freilandmuseum geschaffen, mit dem Kommunbrauhaus und dem Hirschen neben dem alten Bauhof. Spätestens jetzt hatte man die Trümpfe fest in der Hand. Aufgrund der tollen Kenntnisse der Damen und Herren vom Bezirk hätte man hier 4 gastronomische Kracher gehabt, die die Kassen zum Überlaufen hätten bringen müssen. Aber siehe da, so richtig gut lief eigentlich nur eine: nämlich das Wirtshaus, die drei anderen warfen dagegen kaum Pacht ab. Spätestens an dieser Stelle, - so hofft man -, dass Leute mit solch großer Kompetenz nachzudenken beginnen. Derartiges Überlegen hätte zum Beispiel zum Ergebnis haben können, dass erfolgreiche Gastronomie im Museum nicht allein schon dann eintritt, wenn man ein saniertes Gebäude zum Wirtshaus erklärt und verpachtet. Es muss also noch andere Erfolgsfaktoren geben, als allein die Verpachtung durch den Bezirk. Man hat aber unter denen, die die größten Kartoffeln ernteten (siehe oben) keinen gefunden, der zu solchen Gedanken fähig war.

Als es Zeit war, den Vertrag für das Wirtshaus im Fränkischen Freilandmuseum nach einer Änderungskündigung mit Fortsetzungsbitte zu verlängern, da wurden diese Gedanken nicht gedacht. Deshalb konnte man auch nicht darüber nachdenken, was der bestehende Pächter an Gedanken beitrug. Zum Beispiel, dass es eine Schieflage darstellt, wenn von vier Gastronomiebetrieben nur einer fast die gesamte gastronomische Pacht aufbringt, die im Objekt Freilandmuseum zusammenkommt. Oder ob denn die Gäste des Schullandheimes zum Besucheraufkommen, das pachtrelevant ist, hinzugezählt werden dürfen. (Vor seinem geistigen Auge sieht man die Schüler tagtäglich oppulent Zeche machen). Solche und sicher weitere Beiträge konnten nicht bedacht werden, weil in diesem Fall auf fränkischem Boden der faire Umgang mit geerdeten Menschen scheinbar nicht mehr möglich ist.

Jetzt steht man blamabel da, weil der Gewinner der ersten Ausschreibung das Weite suchte. Die Öffnung des Wirthauses zur Museumsöffnung ist nicht gewährleistet. Und in dieser Sekunde beobachten argwöhnisch die Verweser der Nichtnachdenker den Auszug des Erfolges dieses Wirtshauses und sind wahrscheinlich noch stolz auf solches Tun.

Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen, andere Stellen auszuschreiben, nämlich die Stellen jener, die das angerührt haben. Die Bezirksräte, die diese Vorlagen nicht von vornherein hinterfragt und dann mit Verstand behandelt haben, kann man abwählen! Man sollte sie sich merken.

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