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19. Juli 2015 7 19 /07 /Juli /2015 15:12

Notare sollen Kaufverträge rausrücken.

Jeder, der schon Grundstücksgeschäfte getätigt hat, weiß es: Es bestehen verschiedene Vorkaufsrechte, die erst abgeklärt werden müssen, erst danach kann das Geld fließen und der Grundbucheintrag vorgenommen werden. Die Stadt Bad Windsheim ist hier jeweils die neugierigste und die langsamste Kommune.

Vorkaufsrechte bestehen unter anderem für den Landkreis und die Gemeinde bzw. Stadt. Die Stadt kann aber nicht einfach hergehen und ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen, um Tauschflächen zur Verfügung zu haben, sondern muss exakt für das betreffende Grundstück stichhaltige Begründungen vorweisen können, damit das Vorkaufsrecht überhaupt greifen kann. Ein Kauf auf Vorrat zählt hier eindeutig nicht als Grund.

Um dieses abzuklären, steht der Gemeinde aber eben nicht die Einsicht in den Kaufvertrag zu. Manche Notare sind hier unerlaubterweise äußerst großzügig. Als Verkäufer kann man auch bereits vor der Beurkundung anfragen, ob die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen und geltend machen will. Die Gemeinde ist hier auskunftspflichtig.

Es gibt meiner Meinung nach ein fast kriminelles Beispiel: Der ehemalige Bürgermeister Eckardt holte sich beim Notar den Vertrag, den damals die Familie Speier/Frischeisen über eine Errichtung eines EDEKA- Supermarktes mit Verlängerungsoption an der Raiffeisenstraße abgeschlossen hatte. Der Notar rückte den Vertrag dämlicherweise heraus.

Mein aktueller Rat: Bei einer Beurkundung vor dem Notar diesen darauf hinweisen, dass er den Kaufvertrag NICHT an die Stadt aushändigt!

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